Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Polytherm -Systems GmbH:
1. Geltungsbereich:
1.1 Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden Bedingungen. Sie sind Bestandteil unserer Leistungsverträge.
Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, wenn dieselben schriftlich von uns bestätigt werden.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrages mündlich oder schriftlich erkennt der Käufer unsere AGB an.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Bauvorhaben aufgrund schriftlicher oder
fernmündlicher Beauftragungen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Kunde die AGB aus vorhergegangenen Projekten kennen musste.
1.4 Mündliche und telefonische Zusagen, Vereinbarungen, Nebenabreden usw. sowie Sondervereinbarungen sind für uns erst verbindlich bzw. gültig, sofern sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt sind.
2. Preise und Berechnungen
2.1 Unsere Preise – auch in Angeboten und Berechnungen – verstehen sich in €.
2.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das unten genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
2.3 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
2.4 Unsere Leistungen sind sogenannte Bauleistungen.
Hier gilt der Übergang der Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass sich die Fälligkeit der Rechnung aufgrund der angegebenen Termine in den Rechnungen bestimmen. Sofern die Fälligkeit nicht ausdrücklich aufgeführt ist, sind die ausgewiesenen Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3.2 Bargeldlose Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir infolge Gutschrift auf unserem Konto über den Betrag verfügen können.
3.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist und auch bei Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
3.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche oder
die Aufrechnung mit solchen sowie Abzüge von Rechnungen ohne unser schriftliches Einverständnis sind nicht statthaft, sofern die Gegenansprüche nicht unbestritten und von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten schieben die Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung nicht auf. Für die Geltendmachung unserer offenen Rechnungen beauftragen wir die
Creditreform Inkasso Pinneberg. Inkasso & Außenstände: Inkasso schützt vor Zahlungsausfällen (creditreform.de)
3.5 Zahlungen an für uns handelnde Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
4. Montageleistungen
4.1 Ist ein bestimmter Montagetermin vereinbart, setzt deren Einhaltung durch uns voraus, dass uns spätestens 7 Werktage vor Montagetermin alle vom Besteller beizubringenden Unterlagen vorliegen und alle technischen Details geklärt sind.
4.2 Bei der Montage einer Fußbodenheizung durch uns sind folgende Leistungen bauseits
zu erbringen, sofern und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:
– Installation der Heizkreisverteiler
– Eindichtung der Endkappen, Muffen und Kugelhähne an den Verteiler
– Spülen, Füllen, Entlüften und Abdrücken der einzelnen Fußbodenheizungskreise
– Nachziehen sämtlicher Verschraubungen bei und nach Inbetriebnahme
– Inbetriebnahme und Einregulierung der Heizkreise
– Montage und elektrische Verdrahtung der Regel- und Steuerungsanlagen
– Montage von Zusatzheizflächen und Zubehör
4.3 Für bauseits zu erbringenden Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Spülen, Füllen, Entlüften und Abdrücken der Fußbodenheizung bauseits auszuführen ist, bevor der Estrich oder ein anderer Aufbau aufgebracht wird.
5. Mängelrügen und Gewährleistung
5.1 Mängelrügen gleich welcher Art, finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bei offenkundigen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach der Dienstleistung schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. Sie bewirken keine Änderung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen.
5.2 Bei begründeten Beanstandungen erbringen wir unentgeltlich Ersatz in Form von Dienstleistung.
5.3 Weitere Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art (Gewinnentschädigung, Verzugsstrafen) sind ausgeschlossen.
5.4 Für die Güte der von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse sowie Maschinen und
Werkzeuge gelten die Garantie Bestimmungen bzw. Mangelhaftungen wie sie in den für unser Lieferwerk maßgebenden Fachverbänden und Vereinen festgelegt werden.
5.5 Von einer Beanstandung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Beschädigung durch
Gewalt, durch unsachgemäße Behandlung und Verwendung, übermäßige Beanspruchung oder durch elementare Einflüsse.
5.6 Durch eigenmächtig selbst vorgenommene oder bei Dritten veranlasste Eingriffe an der Ware / Verlegten Fußbodenheizung erlischt das Recht der Mängelrüge.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Pinneberg.
8. Anwendbares Recht
Alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht.